32.

Eingestellt von Uyakoğlu Ömer

Gelehrtheitsstufen nach der islamischen
Rechtswissenschaft bzw. der Rechtsgelehrten

1. Absolute Religionsgelehrte: Sie dürfen nach vier islamischen Quellen (d.h. dem heiligen Koran, den heiligen Hadithen, der Übereinstimmung der Gelehrten der Sunna und den Urteilen der islamischen Rechtsgelehrten) Urteile fällen. Sie dürfen ihre eigenen Rechtsschulen gründen. So sind die Gründer der vier Rechtsschulen. i.B.: Müdschtechid-i Mutlak.

2. Religionsgelehrte für bestimmte Rechtsschule: Sie dürfen nach vier islamischen Quellen und nach den Urteilen der absoluten Religionsgelehrten, in deren Rechtsschulen sie sich befinden, Urteile fällen. i.B.: Müdschtechid-i fil-Mes-heb.

3. Schriftgelehrte für Urteilsfällen: Diese Gelehrten dürfen nach den Urteilen der Rechtsschulengründer Urteile fällen. Jedoch sollen ihre Urteile mit denen der Rechtsschulengründer übereinstimmen. i.B.: Müdschtechid-i fil-Messele.

4. Schriftgelehrte für Urteilserklärung: Sie dürfen keine Urteile fällen, aber die Urteile erklären. i.B.: Eshâb-ı Tachridsch.

5. Schriftgelehrte für Überlieferungsunterscheidung: Sie dürfen nur die Überlieferungen für die Urteile unterscheiden. i.B.: Erbâb-ı Terdschich.

6. Schriftgelehrte für Anordnung der Überlieferungen: Diese Schriftgelehrten dürfen nur die Überlieferungen nach ihren Quellen anordnen. i.B.: Mukallid.

7. Schriftgelehrte für Überlieferungserklärung: Sie dürfen die Überlieferungen nicht voneinander unterscheiden, aber erklären. i.B.: Mukallîd.

Gattungen der islamischen Gelehrten

1. Absoluter Religionsgelehrter: Gelehrter, der seine eigene Rechtsschule gründen darf i.B.: Müdschtehid-i Mutlak

2. Religionsgelehrter: Gelehrter, der Urteile fällen darf. Ein Religions-bzw. Schriftgelehrter darf nur von einem Religions bzw. Schriftgelehrten ein Zeugnis für Gelehrtheit bekommen und soll nach seinem Wissen handeln. Ein Religionsgelehrter soll zwanzig islamische Wissenschaften, achtzig Islamische Hilfswissenschaften beherrschen und außerdem Sozial und Naturwissenschaften in seiner Zeit so gut wissen, daß er den heiligen Koran auslegen kann. i.B.: Müdschtehid

3. Gelehrter für Koranauslegung: Religionsgelehrter, der sich nur mit der Koranauslegung beschäftigt. i.B.: Müfessir

4. Hadithgelehrter: Muchaddis Religionsgelehrter, der sich nur mit der Hadithwissenschaft beschäftigt. i.B.:

5. Gelehrter für Glaubenswissenschaft: Religionsgelehrter, der sich nur mit der Glaubenswissenschaft beschäftigt. i.B.: Mütekellîm

6. Gelehrter für Islamische Rechtswissenschaft: Rechtsgelehrter. Religionsgelehrter, der sich nur mit der Rechtswissenschaft beschäftigt. i.B.: Fakich

7. Gelehrter für Islamische Mystik, Innerliche Erkenntnisse: Religionsgelehrter, der sich nur mit der islamischen Sittenlehre bzw. mit den innerlichen Erkenntnissen beschäftigt i.B.: Mutasawwıf.



Islamische Bezeichnungen für bestimmte Grußgebete bzw.
rituelle Wünsche und Verehrungsäusserungen

Alejhis-selâm: Friede ALLAHs, des Erhabenen, sei mit ihm. (für Engel und Propheten)

Alejhimüs-selâm: Pl. zu alejhis-selâm

Alejhis-selâtü ves-selâm: Friede und Segen ALLAHs, den Erhabenen sei mit ihm. (für Propheten)

Kuddise sir-ruch: Möge seine Stellung heilig sein. (für Geistliche)

Dschel-le dschelaluch: Erhabenheit und Heiligkeit gehört zu ALLAH, dem Erhabenen.

Rachimehullach: Segen ALLAHs, des Erhabenen, sei mit ihm. (für Geistliche)

Rachmetullachi alejch: Segen ALLAHs, des Erhabenen, sei mit ihm. (für Geistliche)

Radijallachü anch: Wohlgefallen ALLAHs, des Erhabenen, sei mit ihm. (für einen Gefährten des heiligen Propheten)

Radijallachü ancha: Wohlgefallen ALLAHs, des Erhabenen, sei mit ihr (für eine Muslime, die den heiligen Propheten gesehen hat.)

Radijallachü anhüm: Wohlgefallen ALLAHs, des Erhabenen, sei mit ihnen. (für Gefährten des heiligen Propheten)

Sallallahü Alejhi we Sel-lem: Friede und Segen ALLAHs, des Erhabenen, sei mit Ihm. (für den heiligen Propheten)



Abkürzungen für rituelle Wünsche:

F.s.m.i: Friede sei mit ihm.

F.u.S.s.m.i: Friede und Segen sei mit ihm.

M.s.S.h.s: Möge seine Stellung heilig sein.

M.i.S.h.s: Möge ihre Stellung heilig sein.

Anmerkung: rituelle Wünsche sollten als islamische Bezeichnungen ausgesprochen werden.